Traktorführerschein
Zurück zur StartseiteTraktorführerschein
Fahrerlaubisklasse L
Erlaubte Fahrzeuge:
» Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sind Fahrzeuge der Klasse L (ehemals Klasse 5). Werden Anhänger mitgeführt, darf nicht schneller als 25 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) gefahren werden.
» Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahrberechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich gemacht wird.
» Klasse L umfasst außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, auch mit Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Nur theoretische Ausbildung:
» Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Fahrschule Senkhorst | Traktorführerschein | Gütersloh
Martin Senkhorst
Fahren lernen Gütersloh
Hast du Fragen zum Führerschein oder benötigst eine individuelle Beratung? Dann rufe uns gerne direkt an oder schreibe uns eine E-Mail und wir werden uns schnellstmöglich bei Dir melden.
Das musst Du mitbringen
Unterlagen für das Straßenverkehrsamt
Für den Führerschein solltest Du uns ein paar Unterlagen für die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt mitbringen.
Hast Du Fragen? Dann komm einfach auf uns zu.