Autoführerschein
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Fahrerlaubisklasse B
Erlaubte Fahrzeuge:
» Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz), auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg), auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
» Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“
» Ausbildung in Theorie und Praxis
Ausbildung:
» Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
» Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung (keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung)
- Überlandfahrt: 5 Stunden à 45 min.
- Autobahnfahrt: 4 Stunden à 45 min.
- Nachtfahrt: 3 Stunden à 45 min.
Zusätzlich für das begleitete Fahren mit 17:
- Beiblatt zum Antrag, auf dem die gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung geben, dass der Antragsteller eine Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren mit 17 erwirbt. Außerdem sind hier die Begleitpersonen (mind. 1) mit Namen und Geburtsdatum anzugeben.
- Einverständniserklärung der Begleitpersonen. Diese Erklärung ist von jeder Begleitperson auszufüllen. Hier erklärt die Begleitperson, dass die gesetzlichen Voraussetzungen (siehe unten) bekannt sind und übermittelt der Fahrerlaubnisbehörde die dort benötigten Angaben zur Fahrerlaubnis.
- Kopien der Führerscheine und der Ausweise/Pässe der Begleitpersonen
- Kopien von Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass) der gesetzlichen Vertreter
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Angaben zur Begleitperson
Fahrschule Senkhorst | Autoführerschein | Gütersloh
Martin Senkhorst
Fahren lernen Gütersloh
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Das musst Du mitbringen
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