Autoführerschein

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Autoführerschein

Fahrerlaubisklasse B

Erlaubte Fahrzeuge:

» Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz), auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg), auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

» Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“
» Ausbildung in Theorie und Praxis

Ausbildung:

» Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
  • 2 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

» Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

  • Grundausbildung (keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung)
  • Überlandfahrt: 5 Stunden à 45 min.
  • Autobahnfahrt: 4 Stunden à 45 min.
  • Nachtfahrt: 3 Stunden à 45 min.

Zusätzlich für das begleitete Fahren mit 17:

  • Beiblatt zum Antrag, auf dem die gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung geben, dass der Antragsteller eine Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren mit 17 erwirbt. Außerdem sind hier die Begleitpersonen (mind. 1) mit Namen und Geburtsdatum anzugeben.
  • Einverständniserklärung der Begleitpersonen. Diese Erklärung ist von jeder Begleitperson auszufüllen. Hier erklärt die Begleitperson, dass die gesetzlichen Voraussetzungen (siehe unten) bekannt sind und übermittelt der Fahrerlaubnisbehörde die dort benötigten Angaben zur Fahrerlaubnis.
  • Kopien der Führerscheine und der Ausweise/Pässe der Begleitpersonen
  • Kopien von Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass) der gesetzlichen Vertreter

Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Angaben zur Begleitperson

Autoführerschein | Fahrstunde in Gütersloh
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Fahrschule Senkhorst | Autoführerschein | Gütersloh

Martin Senkhorst

Fahren lernen Gütersloh

Hast du Fragen zum Führerschein oder benötigst eine individuelle Beratung? Dann rufe uns gerne direkt an oder schreibe uns eine E-Mail und wir werden uns schnellstmöglich bei Dir melden.

Das musst Du mitbringen

Unterlagen für das Straßenverkehrsamt

Für den Führerschein solltest Du uns ein paar Unterlagen für die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt mitbringen.

Hast Du Fragen? Dann komm einfach auf uns zu.

Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)

Lichtbild

Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste-Hilfe-Ausbildung"

Theorieuntericht im Schnellkurs ind er Fahrschule Jacko in Gütersloh