Rollerführerschein
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Fahrerlaubisklasse AM
Erlaubte Fahrzeuge:
» Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
» Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung:
- 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
» Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung (keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung)


Fahrschule Senkhorst | Rollerführerschein | Gütersloh
Martin Senkhorst
Fahren lernen Gütersloh
Das musst Du mitbringen
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Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
Lichtbild
Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste-Hilfe-Ausbildung"
