Rollerführerschein

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Rollerführerschein

Fahrerlaubisklasse AM

Erlaubte Fahrzeuge:

» Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

» Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildung:

» Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
  • 2 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

» Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung (keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung)

Autoführerschein | Fahrstunde in Gütersloh
Rollerführerschein in Gütersloh bei der Fahrschule Senkhorst

Fahrschule Senkhorst | Rollerführerschein | Gütersloh

Martin Senkhorst

Fahren lernen Gütersloh

Hast du Fragen zum Führerschein oder benötigst eine individuelle Beratung? Dann rufe uns gerne direkt an oder schreibe uns eine E-Mail und wir werden uns schnellstmöglich bei Dir melden.

Das musst Du mitbringen

Unterlagen für das Straßenverkehrsamt

Für den Führerschein solltest Du uns ein paar Unterlagen für die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt mitbringen.

Hast Du Fragen? Dann komm einfach auf uns zu.

Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)

Lichtbild

Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste-Hilfe-Ausbildung"

Theorieuntericht im Schnellkurs ind er Fahrschule Jacko in Gütersloh